Wissenswertes zum Fördermittelmanagement

Zuschüsse

Die Gewährung von Zuschüssen ist ein spezifisches Instrument der öffentlichen Wirtschaftsförderung. Bei Zuschüssen handelt es sich um in der Regel einmalige, nicht rückzahlbare Fördermittel, die an keine unmittelbare Gegenleistung geknüpft sind. Die Zuschüsse stehen daher den Förderadressaten unbefristet und kostenlos zur Verfügung. Das macht sie als Fördermittel besonders attraktiv.

Förderung für unterschiedlichste Zwecke und Anlässe

Die Anlässe für eine Zuschuss-Förderung sind äußerst vielfältig. Sie decken praktisch alle Unternehmensphasen von der Gründung über die Erweiterung bis zur Nachfolge ab. Auch die unterstützten Vorhaben und Maßnahmen weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von Qualifizierung und Beratung über Messeauftritte und Exportförderung bis hin zu Anschaffungen, Forschung und Entwicklung sowie Umweltschutz- und Energieeffizienz-Maßnahmen. Darüber hinaus werden viele weitere Investitionsvorhaben unterstützt. Zuschüsse sind ein besonders beliebtes Instrument im Rahmen der Regionalförderung. Damit wird gezielt unternehmerische Tätigkeit in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten gefördert.
<h´2>Zuschüsse für Investitionen und Kosten

Betriebswirtschaftlich ist zwischen Investitions- und Kostenzuschüssen zu differenzieren.
Bei Investitionszuschüssen werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und andere Wirtschaftsgüter bezuschusst. Der Investitionszuschuss wirkt dabei wie eine Eigenkapitalfinanzierung, die benötigten Fremdmittel zur Investitionsfinanzierung fallen entsprechend geringer aus. Im Jahr der Gewährung bildet der Zuschuss einen außerordentlichen Ertrag und verbessert das Ergebnis. Die Zuschuss-Gewährung hat außerdem mittelbar positive Ergebniswirkungen, indem die Zinsbelastung aus Krediten in den Folgejahren reduziert wird.

Kostenzuschüsse reduzieren den Aufwand des Unternehmens im Jahr der Gewährung und verbessern so das Ergebnis. Typische Kostenzuschüsse sind gewährte Mittel für Beratung, Coaching oder Messeauftritte, aber auch Zinszuschüsse.

Steuerliche Effekte

Ertragsteuerlich müssen Investitionszuschüsse entweder im Jahr des Zugangs voll oder über einen Abzug bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und ein entsprechend geringere AfA in der Folge zeitlich verteilt versteuert werden. In den neuen Bundesländern konnten bislang Investitionszulagen nach dem Investitionszulagen-Gesetz steuerfrei vereinnahmt werden. Kostenzuschüsse erhöhen das zu versteuernde Ergebnis des Unternehmens im jeweiligen Jahr und werden insoweit auch besteuert.

Zuschuss-Beantragung – eine Herausforderung

Zuschuss-Programme sind besonders vielschichtig und unübersichtlich. Das gilt sowohl im Hinblick auf die jeweiligen Förderstellen, die Antragsvoraussetzungen und -bedingungen, aber auch für die Bemessungsgrundlagen, die Höhe und die Grenzen der möglichen Fördermittel. Anders als bei darlehensgestützten Förderprogrammen kommt hier das Hausbankverfahren im Allgemeinen nicht zum Einsatz. Anträge sind direkt bei der Stelle einzureichen, die mit der Durchführung der Zuschuss-Förderung beauftragt ist. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Institutionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene handeln – zum Beispiel ein Landesförderinstitut, spezielle Wirtschafts- und Forschungsförderungseinrichtungen, die Agentur für Arbeit vor Ort, bestimmte Bundesministerien und -behörden und andere.

Kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse

Eine Besonderheit der Zuschuss-Förderung ist: in der Regel besteht auf den Zuschuss kein Rechtsanspruch, die zuständige Förderstelle prüft im Einzelfall unter Abwägung der Pro- und Contra-Argumente, ob und in welcher Höhe Fördermittel über Zuschüsse gewährt werden. Dem persönlichen Gespräch, der sorgfältigen Vorbereitung und der Vorlage eines schlüssigen Konzeptes kommt hier daher noch mehr Bedeutung zu als in anderen Bereichen der Förderung.

Bürgschaften

Häufig sind fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten ein Problem in der Unternehmensfinanzierung. Gerade Gründer und junge Unternehmen können oft noch nicht genug Vermögenssubstanz aufweisen, um Kredite genügend absichern zu können. Aber auch für bestehende Unternehmen, die ihren Betrieb erweitern und Wachstum realisieren wollen, sind Sicherheiten nicht selten ein entscheidender Engpass. Ohne ausreichende Sicherheiten vergeben Banken in der Regel keine Kredite.

Die Bürgschaft: eine vollwertige Sicherheit

Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es als Fördermittel Bürgschaften, hinter denen mittelbar oder unmittelbar die öffentliche Hand steht. Sie stellen eine besondere Form der Fördermittel-Vergabe dar. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners einzustehen, wenn dieser selbst nicht zahlungsfähig ist. Für den Kreditgeber tritt damit die Bonität des Bürgen an die Stelle der (fehlenden) Kreditwürdigkeit des Schuldners. Entsprechende Bonität vorausgesetzt, wird die Bürgschaft generell als vollwertiges Instrument zur Kreditsicherung akzeptiert. Bürgschaften ermöglichen daher den Kreditzugang, wenn sonst keine eigenen Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Dreistufiges Bürgschafts-System

Für die Absicherung von Krediten an Unternehmen ohne ausreichende eigene Sicherheiten gibt es in Deutschland ein dreistufiges Bürgschaftssystem. Bei Bürgschaften an Existenzgründer und mittelständische Unternehmen erfolgt die Bürgschaftsvergabe über die sogenannten Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften. Dabei handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern, die von Verbänden und Kammern, Innungen, Banken und Sparkassen, z.T. auch Versicherungen getragen werden. Sie werden durch öffentliche Rückbürgschaften abgesichert. Die Bürgschaftsbanken vergeben Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro. Bei darüber hinausgehenden Bürgschaften erfolgt die Vergabe in den alten Bundesländern über die Länder bzw. Landesförderinstitute. In den neuen Ländern gilt dies für Bürgschaften bis 10 Mio. Euro ebenfalls, bei größeren Bürgschaftssummen tritt der Bund zusätzlich als Bürge mit ein.